Aushauen

[47] Aushauen, 1) (Fleisch.), Fleisch zum Verkauf auf dem Haublock abhacken; 2) (Metallarb.), mit dem Aushauer (Aushaustempel), einem stählernen, in eine runde u. schiefe Hülfe ausgehenden Stempel aus Platten od. Blech runde Stücke aushauen; 3) (Hüttenw.), von Schwarzkupfer etwas mit dem metallenen Aushauer (Aushubmeisel) wegnehmen, um es auf Gahrkupfer u. Silber zu probiren, ebenso ein Stück Brandsilber zum Probiren; in Blaufarbenwerken die Farben od. Eschelsässer, um Muster od. Proben zu erhalten; 4) (Weinb.), alte unfruchtbare Stöcke im Herbste ausreißen; 5) A. eines Spans aus der Thür, Symbol der Besitzergreifung eines Schlosses od. Hauses, um das erlangte Recht durch einen Act der Eigenmächtigkeit anzudeuten; geschieht auch vom bisherigen Eigenthümer, um dem künftigen Eigenthümer eines Hauses, wenn dieser nicht persönlich die Besitznahme vornehmen kann, diesen Span als Zeichen der Besitzübertragung zu übersenden.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 47.
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